Bitte beachten Sie folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche Sie mit Ihrer Buchung anerkennen, Gerichtsstand Limburg an der Lahn:
I. Vertragsabschluß
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
- Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB. AGB des Gastes werden nicht anerkannt.
- Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.
- Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Gast oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Vermieter dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
II. An- und Abreise
- Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr möglich.
- Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 10:.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.
III. Preise, Leistungen
- Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Vermieters ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die im Zimmer ausgehängten Preise.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
- Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
IV. Zahlung, Rechnungen des Vermieters
- Für die Reservierung kann vom Vermieter bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
- Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls der Vermieter nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugschaden nachweist.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 erhoben.
- Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Vermieters, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
- Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
V. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Gast
- Rücktritt
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.
- Sollte der Mieter nicht oder mit weniger Personen als gebucht anreisen, ist trotzdem der volle Betrag zu zahlen.
VI. Rücktritt durch den Vermieter
- Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder den Ruf des Vermieters gefährden kann.
- Im Fall des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
VII. Haftung
- Der Vermieter haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
- Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
- Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter oder Hilfskräfte verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
VIII. Sonstiges
- Tiere dürfen nach Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden. Die Unterbringung der Haustiere ist kostenpflichtig.
- Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt der Vermieter mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
IX. Schlussbestimmungen
- Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Vermieters vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
